Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WSD GmbH
Stand: 06.05.2025
Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen, Vermietungen, Reparaturen, Kalibrierungen und sonstigen Leistungen zwischen der WSD GmbH (nachfolgend „Anbieter“ oder „Vermieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Mieter“), soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der Ware bzw. Bereitstellung des Mietgegenstands zustande.
Alle Preise verstehen sich ab Lager (EXW gemäß Incoterms) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Versand- und Verpackungskosten.
Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Neukunden behalten wir uns vor, ausschließlich gegen Vorkasse zu liefern.
Für Mietverträge bzw. Mietaufträge beträgt das Zahlungsziel 10 Tage.
Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.
Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Gefahr des Kunden.
Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Materialengpässen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der WSD GmbH.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Für Neuwaren beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern 12 Monate ab Lieferung.
Ausgenommen hiervon sind Verschleißteile, Verbrauchsmaterialien, Dienstleistungen sowie Herstellergarantien mit abweichenden Bedingungen (z. B. Power Team Lifetime Warranty).
Die Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Kalibrierungen und Prüfungen erfolgen nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Normen und Verfahren. Eine Haftung für spätere Abweichungen infolge von Verschleiß, Beschädigung oder unsachgemäßer Verwendung nach Auslieferung ist ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung der bestellten Produkte für den vorgesehenen Einsatzzweck eigenverantwortlich zu prüfen.
Unsere Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig. Technische Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz der WSD GmbH.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Firmensitz der WSD GmbH.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit zu überlassen.
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungsgemäß einzusetzen, die einschlägigen Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten, den Mietzins vereinbarungsgemäß zu bezahlen und den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln.
Versand-, Transport- und Rücktransporttage gelten als Miettage, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand einschließlich der erforderlichen Unterlagen.
Der Mieter hat den Mietgegenstand nach Ablauf der Mietzeit gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Werden Mietgegenstände in außergewöhnlich verschmutztem Zustand zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, den erforderlichen Reinigungsaufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, für den Zeitraum der Verzögerung eine Nutzungsentschädigung mindestens in Höhe der vereinbarten Mietrate zu verlangen.
Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Mieters bis zum Eingang beim Vermieter.
Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsache, soweit diese von ihm zu vertreten sind.
Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig aufzubewahren und insbesondere gegen Diebstahl, Feuer, Feuchtigkeit und sonstige Beschädigungen zu schützen.
Bei schuldhafter Beschädigung überlassener Mietgegenstände oder sonstiger Betriebseinrichtungen des Vermieters ist der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet.
Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Überlastung, Verwendung außerhalb der technischen Spezifikation oder Nichtbeachtung von Bedienungsanleitungen entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
Fehlende Zubehörteile, Werkzeuge, Stecknüsse, Reaktionsarme, Schläuche, Verteiler, Akkus, Ladegeräte, Koffer, Dokumentationen oder sonstige Bestandteile werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den jeweiligen Stand- bzw. Einsatzort des Mietgegenstands auf Verlangen mitzuteilen.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über jede Maßnahme oder jedes Ereignis zu informieren, das das Eigentum des Vermieters beeinträchtigen könnte, insbesondere bei Diebstahl, Beschädigung, Verlust oder Pfändung.
Der Mieter darf Mietgegenstände weder veräußern, verpfänden, verleihen noch Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters überlassen.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übergabe bzw. Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen.
Etwaige Defekte oder fehlende Bestandteile sind unverzüglich zu Beginn der Mietdauer schriftlich an den Vermieter zu melden.
Nachträgliche Reklamationen hinsichtlich bereits bei Mietbeginn vorhandener Mängel oder fehlender Bestandteile können nicht anerkannt werden.
Bei Verlust, Diebstahl oder wirtschaftlichem Totalschaden eines Mietgegenstands haftet der Mieter für den Wiederbeschaffungswert des Geräts einschließlich Zubehör.
Zusätzlich ist der Vermieter berechtigt, den entstandenen Mietausfall bis zur Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Ersatzgeräts geltend zu machen.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Kostenvoranschläge basieren auf dem bei Angebotsabgabe erkennbaren Schadensbild.
Werden während der Reparatur weitere Schäden, Verschleißerscheinungen oder zusätzliche erforderliche Arbeiten festgestellt, können hierdurch zusätzliche Kosten entstehen.
Zusätzliche Arbeiten werden dem Kunden vor Durchführung mitgeteilt, sofern sie wesentlich vom ursprünglichen Angebot abweichen.
Nicht beauftragte oder nicht reparierte Geräte können im zerlegten Zustand zurückgegeben werden, sofern dies technisch erforderlich oder wirtschaftlich sinnvoll ist.
Kalibrierungen, Prüfungen und Zertifikate beziehen sich ausschließlich auf den Zustand des Prüfgegenstands zum Zeitpunkt der Prüfung.
Eine Garantie für die dauerhafte Einhaltung der gemessenen Werte nach Übergabe wird nicht übernommen.
Der Kunde ist für die Einhaltung seiner Prüf- und Kalibrierintervalle selbst verantwortlich.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.