Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WSD GmbH

Stand: 06.05.2025

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der WSD GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“), soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der Ware zustande.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

– Alle Preise verstehen sich ab Lager (EXW gemäß Incoterms) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Versandkosten.

– Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

– Bei Neukunden behalten wir uns vor, nur gegen Vorkasse zu liefern.

– Für Mietverträge/aufträge beträgt das Zahlungsziel 10 Tage.

4. Lieferung und Versand

– Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Gefahr des Kunden.

– Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

– Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

6. Gewährleistung und Haftung

– Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen.

– Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

– Die Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
– Gewährleistung: 12 Monate nach Lieferung (ausgenommen Dienstleistungen, Verschleißteile und Artikel mit Power Team Lifetime Warranty)

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung der bestellten Produkte für den vorgesehenen Einsatzzweck eigenverantwortlich zu prüfen.

8. Angebotsgültigkeit

Unsere Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig. Technische Änderungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

– Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Firmensitz.

– Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Firmensitz.

10. Mietbedingungen

10.1 Allgemeines

– Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit zu überlassen.

– Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten, den Mietzins vereinbarungsgemäß zu bezahlen, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und bei Ablauf der Mietzeit gesäubert und vollgetankt zurückzugeben.

10.2 Übergabe und Rückgabe

– Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einem einwandfreien und betriebsfähigen Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zu übergeben.

– Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Ablauf der Mietzeit gesäubert zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, für den Zeitraum der Verzögerung eine pauschalierte Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Mietrate zu verlangen.

10.3 Haftung des Mieters

– Der Mieter haftet für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen.

– Bei schuldhafter Beschädigung überlassener Mietgegenstände oder sonstiger Betriebseinrichtungen des Vermieters, auch bei unsachgemäßer Bedienung, ist der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet.

10.4 Pflichten des Mieters

– Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den jeweiligen Stand- bzw. Einsatzort des Mietgegenstands anzuzeigen.

– Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über jede Maßnahme oder jedes Ereignis zu informieren, das das Eigentum des Vermieters an den gemieteten Systemen beeinträchtigen könnte, insbesondere bei Diebstahl, Beschädigung oder Pfändung.

10.4 Anzeige von Mängeln bei Mietbeginn

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übergabe bzw. Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und etwaige Mängel zu prüfen. Etwaige Defekte oder fehlende Bestandteile sind unverzüglich zu Beginn der Mietdauer schriftlich an den Vermieter (WSD) zu melden.
Nachträgliche Reklamationen hinsichtlich bei Mietbeginn bereits bestehender Mängel oder fehlender Teile können nicht anerkannt werden.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Adresse

WSD GmbH
Work Supplies Division
Hirtenstraße 5
D-66606 St. Wendel

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